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Einladung als pdf
Antrag der Grünen Landtagsfraktion als pdf


BUND Zeitschrift Mai 2008
Rundbrief Sachsen - Dioxin- und Dreckschleuder Stahlwerk Riesa



Aktuelle Veranstaltung in Riesa am Sonntag, den 25.05.2008 gegen 18.30 Uhr im Riesenhügel - Bahnhofstr.

Informationen zur Veranstaltung:

www.johannes-Lichdi.de/dioxin.html


P R E S S E E R K L Ä R U N G
Gesundheitsgefährdender Dioxinausstoß
durch Stahlwerk in Riesa

Im derzeit von uns für zahlreiche Anwohner durchgeführten Klageverfahren konnte nach kurzer Analyse der beim Regierungspräsidium Dresden vorhandenen Unterlagen festgestellt
werden, dass entgegen den offiziellen behördlichen Aussagen in der Vergangenheit sehrwohl gesundheitsgefährdende Konzentrationen an Dioxinen durch das Stahlwerk emittiert wurden. So finden sich in den Unterlagen Hinweise, dass beim Stahlwerksbetrieb ohne Quenche bis März 1999 Massenkonzentrationen an Dioxinen von maximal 34,3 ng/m³ gemessen wurden. Das ist ein extrem hoher Wert, der dem 343fachen des zulässigen Grenzwertes für eine heutige, moderne Müllverbrennungsanlage entspricht. Anders ausgedrückt, wurde das Stahlwerk in Riesa bis zum Jahre 1999 offensichtlich auf dem Niveau einer industrieller Sondermüllverbrennungsanlage der 60er bis 70er Jahre in der BRD betrieben. Doch auch der noch im Jahre 2006 beim Betrieb mit Quenche, also einem System zur Abgaskühlung gemessene Wert von 0,210 ng/m³ liegt immer noch doppelt so hoch wie bei einer heute zulässigen, modernen Müllverbrennungsanlage. Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass die Messungen nur die gefassten und damit die kontrolliert abgegebenen Emissionen wiedergeben. Hinzugerechnet werden müssen aber noch die vielen sogenannte
diffusen Emissionsquellen des Stahlwerks, wie beispielsweise Dachluken oder sonstige Gebäudeöffnungen, die beim Riesaer Stahlwerk eines der Hauptprobleme darstellen. Insgesamt muss mit einer Dioxinbelastung gerechnet werden, die beim 10 bis 50fachen einer Müllverbrennungsanlage liegt.
Die Behauptung, es habe nie eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohner bestanden, ist aus hiesiger Sicht schlicht unzutreffend. Vielmehr besteht die dringende Besorgnis, dass gerade aufgrund der extrem hohen Werte in den letzten 13 Jahren in der gesamten Region Bodenbelastungen vorliegen, die so hoch sind, dass seitens der zuständigen Behörden über die Anordnung von Anbauverboten nachzudenken wäre. Zumindest muss es sehr verwundern,
dass entsprechende Ermittlungen insoweit offenbar noch nicht stattgefunden haben. Hierdurch kann sich möglicherweise eine Haftung der zuständigen Behörden unter dem Gesichtspunkt
des Umweltschadensrechts ergeben. Auch liegen uns Statistiken über Krebserkrankungsraten vor, die signifikante Häufungen bestimmter Krebsarten in Riesa dokumentieren.
Hierbei ist die Tendenz seit den 90er Jahren steigend.
Würzburg, den 26. Februar 2008
gez. RA W. Baumann/Fachanwalt f. Verwaltungsrecht

Bei Rückfragen:
Yvonne Leffler
Tel. (09 31) 4 60 46 -48
Fax (09 31) 4 60 46 –70
info@baumann-rechtsanwaelte.de
BAUMANN RECHTSANWÄLTE
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Riesa wird immer lebenswerter(?) – aber Gröba soll sterben…

Jetzt wissen wir endlich, was Demokratie ist: Wenn die Bürger von ihren gewählten Volksvertretern vor vollendete Tatsachen gestellt werden! Was war im Vorfeld der von „Feralpi“ geplanten Erweiterungsmaßnahmen nicht alles erzählt worden von Entscheidungsfindungen unter Mitarbeit der betroffenen Bürger, von Stadtteilversammlungen mit den Gröbaer Bürgern – und jetzt?
Ein Konzern äußert ein paar vage Pläne und schon beschließen die von uns selbst gewählten Stadtverordneten, zu Gunsten des Konzerns für unser aller Steuergelder Mitbürger notfalls zu enteignen, wenn sie nicht freiwillig ihren Besitz und als Geschäftsleute auch ihre Existenz aufgeben. Für den Rest Gröbas – zwischen Uttmann-, West- und Lauchhammerstraße –entsteht dann eine Art Ghetto hinter einer geplanten Lärmschutzwand! Hier können wir dann zitternd warten, bis der Feralpi-Konzern auch für den Rest dieses Stadtteiles Begehrlichkeiten zeigt.


Gröba lebenswert? Seit Feralpi kaum noch, seit dem Stadtratsbeschluss gar nicht mehr!

Deutschland ist laut Grundgesetz ein Rechtsstaat und garantiert auch die Unantastbarkeit des persönlichen Besitztums. Wird das in Riesa außer Kraft gesetzt?

Dr. Dieter Kinder, Anwohner des Stadtteils Gröba

16.12.2007
Brief an die Oberbürgermeisterin Gerti Töpfer und an alle Stadträte

Feralpi und seine Nachbarn

Inwieweit die Erweiterungswünsche des italienischen Stahlkonzerns Feralpi mit den Rechtsbegriffen des Baugesetzbuches wie „Öffentliches Interesse“ und „Wohl der Allgemeinheit“ gleichzusetzen sind, ist schon vom Grundsatz her fragwürdig. Ebenso ist zu hinterfragen, ob die geplante Erweiterung von Feralpi für die Entwicklung weiterer 16 Unternehmen wirklich zwingend notwendig ist. Somit ist die Anwendung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen bis hin zur Enteignung nach dem Baugesetzbuch rechtlich zumindestens als problematisch anzusehen. Letztendlich könnte dann ja wohl jedes (größere) mittelständische Unternehmen, wenn es Erweiterungswünsche äußert, ggf. weitere Unternehmen mit „ins Boot holt“ sowie Arbeitsplätze und höhere Gewerbesteuern verspricht, Ansprüche auf seine Nachbargrundstücke geltend machen; falls diese „Privilegierung“ nicht nur für Feralpi gilt. Das dürfte mit der hochrangigen Rechtsposition des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches schwerlich vereinbar sein.

Es ist ja schon als positiv anzusehen, dass in der Stadtratssitzung am 14.11.2007 wenigstens Herr Fröhlich (Die Linke) den Antrag stellte, dass weitere Straßenzüge in Gröba mit Wohnbebauung in die Machbarkeitsstudie mit aufgenommen werden sollten. Ansonsten scheint es unsere Stadträte relativ wenig zu interessieren, dass durch die Erweiterungsvorstellungen des Feralpi-Stahlwerkes nicht nur die öffentlich-rechtlich geschützten Belange der unmittelbaren Nachbarn, sondern auch die der nicht unmittelbar angrenzenden Wohnbebauungen, wie z. B. das Wohngebiet „Am Gucklitz“, berührt werden.

Seit Bestehen des Feralpi-Stahlwerkes wird das Wohngebiet „Am Gucklitz“ in mehr oder weniger größeren Zeitabständen durch erhebliche Lärmbelästigungen wesentlich beeinträchtigt. In den letzten Jahren gab es hierzu eine Vielzahl von Beschwerden, die leider nur teilweise Erfolg hatten.
Das Regierungspräsidium Dresden als Genehmigungsbehörde für Feralpi hat das Wohngebiet „Am Gucklitz“ nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) als Gemengelage eingestuft. Somit stehen diesem Wohngebiet die Lärmschutzwerte aufgrund seiner tatsächlichen Bebauung als reines Wohngebiet und selbst bei Unterstellung einer so genannten Vorbelastung als allgemeines Wohngebiet nicht mehr zu. In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 1994 wurde z. B. ein Lärmschutzwert (Immissionsrichtwert) von 43 dB(A) nachts festgesetzt und in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 2006 liegt der Wert bereits bei 46 dB(A) nachts. Das Wohngebiet „Am Gucklitz“ kann nur noch einen Lärmschutzwert eines (schlecht eingestuften) Mischgebietes für sich in Anspruch nehmen. Das hat selbstverständlich zur Folge, dass die Wohnqualität und damit auch die Grundstückswerte schon von offizieller Seite her abgewertet worden sind. Das Regierungspräsidium geht (wahrscheinlich) davon aus, dass aufgrund der historischen Situation eine höhere Akzeptanz von Stahlwerkslärm und damit eine verringerte Störschwelle den Anwohnern zuzumuten bzw. von diesen zu erwarten ist. Die Einstufung des Wohngebietes „Am Gucklitz“ als Gemengelage nach der TA Lärm ist rechtlich zulässig. Jedoch muss dem Regierungspräsidium Dresden vorgeworfen werden, dass es die wesentlichen Kriterien, die bei der Festlegung eines so genannten „geeigneten Zwischenwertes“ Beachtung finden müssen, mit dem Immissionswert von 46 dB(A) nachts zu Gunsten von Feralpi eklatant fehlgewichtet hat. Wesentliche Kriterien, wie z. B. die Prägung des Wohngebietes „Am Gucklitz“ fast ausschließlich durch ca. 180 Eigenheimgrundstücke vor allem in Form von Einzelhäusern und Doppelhaushälften, wurden

nicht ausreichend berücksichtigt. Ebenso ist wahrscheinlich nicht beachtet worden, dass ein
gewichtiger Teil des Wohngebietes ca. 1935 errichtet wurde, also „zuerst verwirklicht“ wurde und der Stahlwerksbereich um das Martinwerk II (jetzt Feralpi) „sehenden Auges“ an das Wohngebiet herangerückt ist und nicht umgekehrt. Unabhängig davon haben die zeitliche Priorität und der historische Ablauf der Bebauung der benachbarten unterschiedlichen Baugebiete keine rechtserhebliche Bedeutung mehr, da die bauliche Entwicklung des Wohngebietes „Am Gucklitz“ als weitestgehend abgeschlossen angesehen werden kann und dies als „Wertungspunkt“ für das Wohngebiet und nicht für Feralpi ausgelegt werden muss. Beachtung hätte auch finden müssen, dass der verwaltungsrechtliche Bestandsschutz des ehemaligen Stahl- und Walzwerkes Riesa erloschen war; nie aber der Bestandsschutz des Wohngebietes „Am Gucklitz“. Die ständige Rechtsprechung geht davon aus, dass der Bestandsschutz schon dann nicht mehr gegeben ist, wenn wesentliche und gewichtige Produktions- und Betriebsteile neu aufgebaut werden. All diese Kriterien hätten zu Gunsten des Wohngebietes „Am Gucklitz“ in die Abwägung einfließen müssen und die volle Ausschöpfung der Lärm-Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm - zu Gunsten Feralpi - nicht zulassen dürfen. Der Wert von 46 dB(A) nachts stellt keinen „geeigneten Zwischenwert“ dar und verfehlt somit die „konkrete Schutzwürdigkeit“ des Wohngebietes „Am Gucklitz“.

Die Befürchtung, dass die Erweiterungswünsche von Feralpi in Zusammenhang mit Produktionssteigerungen mit noch mehr wesentlichen Beeinträchtigungen für die benachbarten Wohngebiete verbunden sein werden und sich damit die bodenrechtlichen Spannungen erhöhen, ist nahe liegend. Hier tragen solche einseitigen Äußerungen, wie die des ehemaligen Oberbürgermeisters Barth in der SZ vom 23.11.2007 „Wer will Arbeitsplätze verhindern?“, wohl kaum zu einer sachlichen und rechtmäßigen Lösung der Probleme bei.

Man kann nur hoffen, dass die Machbarkeitsstudie unparteiisch - und nicht von Feralpi in irgendeiner Art und Weise finanziert - sowie unter Beachtung aller durch das emissionsträchtige Feralpi-Stahlwerk geprägten Wohngebiete erarbeitet wird. Ansonsten wird von vornherein gegen die aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeleiteten Rechtsgrundsätze des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses und der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme verstoßen.

Die Stadtverwaltung Riesa sollte bei den weiteren Planungsverfahren auch daran denken, dass ihre Äußerungen in den 90er Jahren von einem modernen „Ministahlwerk“, umweltgerechten und sauberen Betrieben, attraktiven Wohnverhältnissen u. Ä. nicht zuletzt auch viele Bürger dazu bewogen haben, ihr Vermögen, hohe Kredite und teilweise kaum zu ersetzende Eigenleistungen in ihre Grundstücke zu investieren. Wenn sich die Wohnverhältnisse durch eine Erweiterung des Feralpi-Stahlwerkes weiter verschlechtern, sollte zumindestens rechtlich geprüft werden, ob wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz des „Verbotes eigenen widersprüchlichen Verhaltens“ gegenüber der Stadtverwaltung Riesa Schadenersatzansprüche entstehen.

Dieses Schreiben richtet sich in keinster Weise gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen;die grundlegenden Rechte der Nachbarn sind dabei immer zu berücksichtigen . Es richtet sich aber gegen die rechtlich unhaltbaren und anmaßenden Vorstellungen, dass alles, was Feralpi praktiziert und beabsichtigt, schützenswertes öffentliches Interesse ist, wogegen alle anderen Meinungen private Interessen einzelner Anwohner sind, die gefälligst zurückstehen müssen.

Frank Felgner, Anwohner des Stadtteils Riesa Weida (Wohnsiedlung am Gucklitz)

 

 

   

 

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