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Informationen Aktuell
Einladung
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Antrag
der Grünen Landtagsfraktion als
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BUND
Zeitschrift Mai 2008
Rundbrief
Sachsen - Dioxin- und Dreckschleuder
Stahlwerk Riesa
Aktuelle Veranstaltung in Riesa am
Sonntag, den 25.05.2008 gegen 18.30
Uhr im Riesenhügel - Bahnhofstr.
Informationen
zur Veranstaltung:
www.johannes-Lichdi.de/dioxin.html
P R E S S E E R K L Ä R U N G
Gesundheitsgefährdender Dioxinausstoß
durch Stahlwerk in Riesa
Im derzeit
von uns für zahlreiche Anwohner
durchgeführten Klageverfahren
konnte nach kurzer Analyse der beim
Regierungspräsidium Dresden vorhandenen
Unterlagen festgestellt
werden, dass entgegen den offiziellen
behördlichen Aussagen in der
Vergangenheit sehrwohl gesundheitsgefährdende
Konzentrationen an Dioxinen durch
das Stahlwerk emittiert wurden. So
finden sich in den Unterlagen Hinweise,
dass beim Stahlwerksbetrieb ohne Quenche
bis März 1999 Massenkonzentrationen
an Dioxinen von maximal 34,3 ng/m³
gemessen wurden. Das ist ein extrem
hoher Wert, der dem 343fachen des
zulässigen Grenzwertes für
eine heutige, moderne Müllverbrennungsanlage
entspricht. Anders ausgedrückt,
wurde das Stahlwerk in Riesa bis zum
Jahre 1999 offensichtlich auf dem
Niveau einer industrieller Sondermüllverbrennungsanlage
der 60er bis 70er Jahre in der BRD
betrieben. Doch auch der noch im Jahre
2006 beim Betrieb mit Quenche, also
einem System zur Abgaskühlung
gemessene Wert von 0,210 ng/m³
liegt immer noch doppelt so hoch wie
bei einer heute zulässigen, modernen
Müllverbrennungsanlage. Hierbei
muss aber berücksichtigt werden,
dass die Messungen nur die gefassten
und damit die kontrolliert abgegebenen
Emissionen wiedergeben. Hinzugerechnet
werden müssen aber noch die vielen
sogenannte
diffusen Emissionsquellen des Stahlwerks,
wie beispielsweise Dachluken oder
sonstige Gebäudeöffnungen,
die beim Riesaer Stahlwerk eines der
Hauptprobleme darstellen. Insgesamt
muss mit einer Dioxinbelastung gerechnet
werden, die beim 10 bis 50fachen einer
Müllverbrennungsanlage liegt.
Die Behauptung, es habe nie eine Gefahr
für die Gesundheit der Anwohner
bestanden, ist aus hiesiger Sicht
schlicht unzutreffend. Vielmehr besteht
die dringende Besorgnis, dass gerade
aufgrund der extrem hohen Werte in
den letzten 13 Jahren in der gesamten
Region Bodenbelastungen vorliegen,
die so hoch sind, dass seitens der
zuständigen Behörden über
die Anordnung von Anbauverboten nachzudenken
wäre. Zumindest muss es sehr
verwundern,
dass entsprechende Ermittlungen insoweit
offenbar noch nicht stattgefunden
haben. Hierdurch kann sich möglicherweise
eine Haftung der zuständigen
Behörden unter dem Gesichtspunkt
des Umweltschadensrechts ergeben.
Auch liegen uns Statistiken über
Krebserkrankungsraten vor, die signifikante
Häufungen bestimmter Krebsarten
in Riesa dokumentieren.
Hierbei ist die Tendenz seit den 90er
Jahren steigend.
Würzburg, den 26. Februar 2008
gez. RA W. Baumann/Fachanwalt f. Verwaltungsrecht
Bei Rückfragen:
Yvonne Leffler
Tel. (09 31) 4 60 46 -48
Fax (09 31) 4 60 46 –70
info@baumann-rechtsanwaelte.de
BAUMANN RECHTSANWÄLTE
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Würzburg
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Telefax 0931-46046–70
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www.baumann-rechtsanwaelte.de
Riesa wird immer lebenswerter(?) –
aber Gröba soll sterben…
Jetzt
wissen wir endlich, was Demokratie
ist: Wenn die Bürger von ihren
gewählten Volksvertretern vor
vollendete Tatsachen gestellt werden!
Was war im Vorfeld der von „Feralpi“
geplanten Erweiterungsmaßnahmen
nicht alles erzählt worden von
Entscheidungsfindungen unter Mitarbeit
der betroffenen Bürger, von Stadtteilversammlungen
mit den Gröbaer Bürgern
– und jetzt?
Ein Konzern äußert ein
paar vage Pläne und schon beschließen
die von uns selbst gewählten
Stadtverordneten, zu Gunsten des Konzerns
für unser aller Steuergelder
Mitbürger notfalls zu enteignen,
wenn sie nicht freiwillig ihren Besitz
und als Geschäftsleute auch ihre
Existenz aufgeben. Für den Rest
Gröbas – zwischen Uttmann-, West-
und Lauchhammerstraße –entsteht
dann eine Art Ghetto hinter einer
geplanten Lärmschutzwand! Hier
können wir dann zitternd warten,
bis der Feralpi-Konzern auch für
den Rest dieses Stadtteiles Begehrlichkeiten
zeigt.
Gröba lebenswert?
Seit Feralpi kaum noch, seit dem Stadtratsbeschluss
gar nicht mehr!
Deutschland ist laut Grundgesetz ein
Rechtsstaat und garantiert auch die
Unantastbarkeit des persönlichen
Besitztums. Wird das in Riesa außer
Kraft gesetzt?
Dr. Dieter Kinder, Anwohner des Stadtteils
Gröba
16.12.2007
Brief an die Oberbürgermeisterin
Gerti Töpfer und an alle Stadträte
Feralpi und seine
Nachbarn
Inwieweit
die Erweiterungswünsche des italienischen
Stahlkonzerns Feralpi mit den Rechtsbegriffen
des Baugesetzbuches wie „Öffentliches
Interesse“ und „Wohl der
Allgemeinheit“ gleichzusetzen
sind, ist schon vom Grundsatz her fragwürdig.
Ebenso ist zu hinterfragen, ob die geplante
Erweiterung von Feralpi für die
Entwicklung weiterer 16 Unternehmen
wirklich zwingend notwendig ist. Somit
ist die Anwendung von städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahmen bis hin
zur Enteignung nach dem Baugesetzbuch
rechtlich zumindestens als problematisch
anzusehen. Letztendlich könnte
dann ja wohl jedes (größere)
mittelständische Unternehmen, wenn
es Erweiterungswünsche äußert,
ggf. weitere Unternehmen mit „ins
Boot holt“ sowie Arbeitsplätze
und höhere Gewerbesteuern verspricht,
Ansprüche auf seine Nachbargrundstücke
geltend machen; falls diese „Privilegierung“
nicht nur für Feralpi gilt. Das
dürfte mit der hochrangigen Rechtsposition
des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes
und den öffentlich-rechtlichen
Vorschriften des Baugesetzbuches schwerlich
vereinbar sein.
Es ist ja schon als positiv anzusehen,
dass in der Stadtratssitzung am 14.11.2007
wenigstens Herr Fröhlich (Die Linke)
den Antrag stellte, dass weitere Straßenzüge
in Gröba mit Wohnbebauung in die
Machbarkeitsstudie mit aufgenommen werden
sollten. Ansonsten scheint es unsere
Stadträte relativ wenig zu interessieren,
dass durch die Erweiterungsvorstellungen
des Feralpi-Stahlwerkes nicht nur die
öffentlich-rechtlich geschützten
Belange der unmittelbaren Nachbarn,
sondern auch die der nicht unmittelbar
angrenzenden Wohnbebauungen, wie z.
B. das Wohngebiet „Am Gucklitz“,
berührt werden.
Seit Bestehen
des Feralpi-Stahlwerkes wird das Wohngebiet
„Am Gucklitz“ in mehr oder
weniger größeren Zeitabständen
durch erhebliche Lärmbelästigungen
wesentlich beeinträchtigt. In den
letzten Jahren gab es hierzu eine Vielzahl
von Beschwerden, die leider nur teilweise
Erfolg hatten.
Das Regierungspräsidium Dresden
als Genehmigungsbehörde für
Feralpi hat das Wohngebiet „Am
Gucklitz“ nach der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA Lärm, Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) als
Gemengelage eingestuft. Somit stehen
diesem Wohngebiet die Lärmschutzwerte
aufgrund seiner tatsächlichen Bebauung
als reines Wohngebiet und selbst bei
Unterstellung einer so genannten Vorbelastung
als allgemeines Wohngebiet nicht mehr
zu. In der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung von 1994 wurde z. B. ein
Lärmschutzwert (Immissionsrichtwert)
von 43 dB(A) nachts festgesetzt und
in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
von 2006 liegt der Wert bereits bei
46 dB(A) nachts. Das Wohngebiet „Am
Gucklitz“ kann nur noch einen
Lärmschutzwert eines (schlecht
eingestuften) Mischgebietes für
sich in Anspruch nehmen. Das hat selbstverständlich
zur Folge, dass die Wohnqualität
und damit auch die Grundstückswerte
schon von offizieller Seite her abgewertet
worden sind. Das Regierungspräsidium
geht (wahrscheinlich) davon aus, dass
aufgrund der historischen Situation
eine höhere Akzeptanz von Stahlwerkslärm
und damit eine verringerte Störschwelle
den Anwohnern zuzumuten bzw. von diesen
zu erwarten ist. Die Einstufung des
Wohngebietes „Am Gucklitz“
als Gemengelage nach der TA Lärm
ist rechtlich zulässig. Jedoch
muss dem Regierungspräsidium Dresden
vorgeworfen werden, dass es die wesentlichen
Kriterien, die bei der Festlegung eines
so genannten „geeigneten Zwischenwertes“
Beachtung finden müssen, mit dem
Immissionswert von 46 dB(A) nachts zu
Gunsten von Feralpi eklatant fehlgewichtet
hat. Wesentliche Kriterien, wie z. B.
die Prägung des Wohngebietes „Am
Gucklitz“ fast ausschließlich
durch ca. 180 Eigenheimgrundstücke
vor allem in Form von Einzelhäusern
und Doppelhaushälften, wurden
nicht ausreichend
berücksichtigt. Ebenso ist wahrscheinlich
nicht beachtet worden, dass ein
gewichtiger Teil des Wohngebietes ca.
1935 errichtet wurde, also „zuerst
verwirklicht“ wurde und der Stahlwerksbereich
um das Martinwerk II (jetzt Feralpi)
„sehenden Auges“ an das
Wohngebiet herangerückt ist und
nicht umgekehrt. Unabhängig davon
haben die zeitliche Priorität und
der historische Ablauf der Bebauung
der benachbarten unterschiedlichen Baugebiete
keine rechtserhebliche Bedeutung mehr,
da die bauliche Entwicklung des Wohngebietes
„Am Gucklitz“ als weitestgehend
abgeschlossen angesehen werden kann
und dies als „Wertungspunkt“
für das Wohngebiet und nicht für
Feralpi ausgelegt werden muss. Beachtung
hätte auch finden müssen,
dass der verwaltungsrechtliche Bestandsschutz
des ehemaligen Stahl- und Walzwerkes
Riesa erloschen war; nie aber der Bestandsschutz
des Wohngebietes „Am Gucklitz“.
Die ständige Rechtsprechung geht
davon aus, dass der Bestandsschutz schon
dann nicht mehr gegeben ist, wenn wesentliche
und gewichtige Produktions- und Betriebsteile
neu aufgebaut werden. All diese Kriterien
hätten zu Gunsten des Wohngebietes
„Am Gucklitz“ in die Abwägung
einfließen müssen und die
volle Ausschöpfung der Lärm-Immissionsrichtwerte
nach der TA Lärm - zu Gunsten Feralpi
- nicht zulassen dürfen. Der Wert
von 46 dB(A) nachts stellt keinen „geeigneten
Zwischenwert“ dar und verfehlt
somit die „konkrete Schutzwürdigkeit“
des Wohngebietes „Am Gucklitz“.
Die Befürchtung,
dass die Erweiterungswünsche von
Feralpi in Zusammenhang mit Produktionssteigerungen
mit noch mehr wesentlichen Beeinträchtigungen
für die benachbarten Wohngebiete
verbunden sein werden und sich damit
die bodenrechtlichen Spannungen erhöhen,
ist nahe liegend. Hier tragen solche
einseitigen Äußerungen, wie
die des ehemaligen Oberbürgermeisters
Barth in der SZ vom 23.11.2007 „Wer
will Arbeitsplätze verhindern?“,
wohl kaum zu einer sachlichen und rechtmäßigen
Lösung der Probleme bei.
Man kann
nur hoffen, dass die Machbarkeitsstudie
unparteiisch - und nicht von Feralpi
in irgendeiner Art und Weise finanziert
- sowie unter Beachtung aller durch
das emissionsträchtige Feralpi-Stahlwerk
geprägten Wohngebiete erarbeitet
wird. Ansonsten wird von vornherein
gegen die aus dem Grundsatz von Treu
und Glauben nach § 242 des Bürgerlichen
Gesetzbuches abgeleiteten Rechtsgrundsätze
des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses
und der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme
verstoßen.
Die Stadtverwaltung
Riesa sollte bei den weiteren Planungsverfahren
auch daran denken, dass ihre Äußerungen
in den 90er Jahren von einem modernen
„Ministahlwerk“, umweltgerechten
und sauberen Betrieben, attraktiven
Wohnverhältnissen u. Ä. nicht
zuletzt auch viele Bürger dazu
bewogen haben, ihr Vermögen, hohe
Kredite und teilweise kaum zu ersetzende
Eigenleistungen in ihre Grundstücke
zu investieren. Wenn sich die Wohnverhältnisse
durch eine Erweiterung des Feralpi-Stahlwerkes
weiter verschlechtern, sollte zumindestens
rechtlich geprüft werden, ob wegen
des Verstoßes gegen den Grundsatz
des „Verbotes eigenen widersprüchlichen
Verhaltens“ gegenüber der
Stadtverwaltung Riesa Schadenersatzansprüche
entstehen.
Dieses
Schreiben richtet sich in keinster Weise
gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen;die
grundlegenden Rechte der Nachbarn sind
dabei immer zu berücksichtigen
. Es richtet sich aber gegen die rechtlich
unhaltbaren und anmaßenden Vorstellungen,
dass alles, was Feralpi praktiziert
und beabsichtigt, schützenswertes
öffentliches Interesse ist, wogegen
alle anderen Meinungen private Interessen
einzelner Anwohner sind, die gefälligst
zurückstehen müssen.
Frank Felgner,
Anwohner des Stadtteils Riesa Weida
(Wohnsiedlung am Gucklitz)
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